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Die Gründung einer IBC auf den britischen Jungferninseln bringt zahlreiche Geschäftsvorteile mit sich, wie z.B. Steuervergünstigungen, die Vertraulichkeit von Gesellschaftsinformationen, minimale gesetzliche Einhaltungsbedingungen u.v.m.
Unten aufgelistet sind die Hauptvorteile, die mit der Gründung einer IBC auf den britischen Jungferninseln verbunden sind:
Steuervorteile
- IBCs auf den britischen Jungferninseln sind nicht Steuerverpflichtet. Der Steuersatz beträgt null Prozent (0%)
- Steuerzahlung auf Kapitalgewinn und Nachlassteuern sind auf auf den britischen Jungferninseln registrierte IBCs nicht zutreffend
- Alle Dividenden, Interessen, Honorare, Mieten, Entschädigungen und andere Beträge sind von der Zahlung von Einkommenssteuern auf den britischen Jungferninseln ausgenommen
Minimale Einhaltungsbedingungen
- Informationen über Direktoren und Aktionäre können vollständig vertraulich behalten werden
- Nur ein Aktionär ist zur Gründung einer IBC erforderlich.
- Nur ein Direktor ist zur Gründung einer IBC erforderlich.
- Der einzige Direktor kann auch zugleich der einzige Aktionär sein.
- Die Ernennung eines Sekretärs ist keine Voraussetzung.
- Die Ernennung von Gesellschaftsfunktionären ist auch nicht vorausgesetzt
- Es bestehen keine Staatsangehörigkeits- bzw. Aufenthaltseinschränkungen auf Direktoren oder Aktionäre
- Sowohl Gesellschaften als auch Einzelpersonen können als Direktor, Sekretär bzw. Aktionär fungieren
- IBCs können wirtschaftliche Besitzer haben.
- Eine IBC muß kein Register ihrer Direktoren oder Funktionäre führen, und falls doch, kann dieses Register von überall in der Welt aus geführt werden.
Nachsichtige Regelung für Gesellschaftsversammlungen
- Eine IBC ist nicht verpflichtet, jährliche Hauptversammlungen (AGMs) zu halten.
- Gesellschaftsversammlungen können überall auf der Welt (einschließlich der britischen Jungferninseln) gehalten werden.
- Die Anwesenheit der Teilnehmer ist keine Voraussetzung bei Gesellschaftsversammlungen. Telefonische und virtuelle Versammlungen sind durchaus akzeptabel.
Nachsichtige Buchhaltungsregelungen
- IBCs sind nicht dazu verpflichtet, Jahresberichte einzureichen
- IBCs sind nicht dazu verpflichtet, jeglicher Behörde ihre Abrechnungen und Bücher vorzulegen
- Offshore-Kostenabrechnungen müssen weder internen noch externen Wirtschaftsprüfern vorgelegt werden
- Bücher und Verzeichnisse der IBCs auf den britischen Jungferninseln können von überall auf der Welt aus geführt werden, nicht unbedingt nur auf den britischen Jungferninseln. Es ist jedoch erforderlich, das Firmensiegel im Firmenbüro der britischen Jungferninseln zu hinterlegen.
- Die Aktienbücher und Protokolle einer IBC (falls vorhanden) müssen nicht amtlich bescheinigt werden.
Nachsichtige Kapitalregelungen
- Es gibt keine Voraussetzung für minimales oder maximales Stammkapital
- Das Stammkapital einer IBC muß nicht der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden
- Es gibt keine Bedingungen für ausgegebenes Aktienkapital
- Mehrfache Anteilsklassen können von einer IBC ausgegeben werden.
- Eine IBC kann auch Anteile mit oder ohne Nominalwert ausgeben.
Mehrfache Anteilsarten
- Inhaberaktien
- Namensaktien
- rückzahlbare Aktien
- Vorzugsaktien
- Aktien ohne Nominalwert
- Aktien mit / ohne Stimmrecht
Aktienwährung
- Die Aktien können in jeder gewünschten Währung geführt werden
- Eine IBC darf Aktien in mehr als einer Währung gleichzeitig führen
Keine Devisenkontrolle
- Es gibt keine Devisenkontrolle. Gelder können frei in und aus den britischen Jungferninseln bewegt werden.
Politische und wirtschaftliche Stabilität
- Als eines der sozio-ökonomisch stabileren Gebiete der Welt, werden die britischen Jungferninseln als ein sicherer Registerbezirk angesehen.
Mannigfaltige Investitionsmöglichkeiten
- Eine IBC auf den britischen Jungferninseln darf Geschäftsverhandlungen mit anderen IBCs sowie international mit Firmen betätigen; ohne Einschränkungen bezüglich der Art des Geschäfts. .
Diese und weitere Vorteile machen BVI zu einem idealen Zufluchtsort für internationale Geschäftstätigkeiten.
Offshore Center bietet leistungsfähige Gesellschaftsgründungsdienste für IBC Handelsregistereintragungen.
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