International
Business Companies eingetragen in BVI sind
unter dem Internationalen Gesellschaftsgesetz
1994 vereinigt. Nach diesem Gesetz genießt
eine IBC viele Vorteile, wie zum Beispiel:
- Keine Handeleinschränkungen. Den
IBCs steht frei, ihr Geschäft auf
einer internationalen Ebene zu leiten,
mit keinen Einschränkungen bezüglich
der Natur des Geschäfts an sich.
- Steuerentlastung für Eigentümer
und Arbeitnehmer (0% Steuersatz)
- Vertraulichkeit von Firmendetails
- Minimale Einhaltungsbedingungen für
Gesellschaftsgründung
- Keine laufende Einhaltungsbedingungen.
Eine IBC darf die folgenden Tätigkeiten
innerhalb BVI führen:
- Direktoren- bzw Aktionärversammlungen
halten
- Immobilien mieten
- Gebäude zwecks Bürobedarf
mieten
- Berufliche Kontakte mit Rechtsanwälten,
Buchhalter, Berater usw. Einrichten
- Eröffnung und Führung von
Bankkonten
- Firmenregister und Aufzeichnungen führen
- Haltung von Anleihepapieren, Schatzanweisungen
und andere Wertpapieren, die von der Seycheller
Regierung ausgegeben werden.
- Anteile von anderen BVI IBC’s
halten.
- Anteile in jeder Währung halten
bzw. ausgeben.
- BVI Einwohner dürfen Anteile einer
BVI IBC halten.
- In BVI eingetragene Schiffe bzw. Flugzeuge
besitzen.
Einschränkungen auf BVI IBCs sind
wie folgt;
- Geschäftsverhandlungen (anders
als die o.a.) mit BVI Einwohnern zu führen
sind verboten; jedoch sind Geschäftsverhandlungen
mit anderen BVI IBCs erlaubt.
- Ihre Geschäftsadresse anderen
Gesellschaften zum Registrierungszwecken
zur Verfügung stellen.
- Ihre Dienste als Ortsansässiger
Vertreter anderen BVI IBCs zur Verfügung
stellen.
- Eine BVI IBC darf anderen Firmen die
folgenden Finanzdienstleistungen nicht
anbieten: Registrierung einer Bank bzw.
Treuhandschaft, Versicherung oder Rückversicherungsdienste
und Firmenverwaltungsdienste.
- Besitz Seycheller Immobilien ist nicht
erlaubt.
Information über Bestellungen erhalten
Sie hier. Weitere Infos erhalten Sie unter info_auf_deutsch@o-c.com.
Gesellschaftssatzung
in BVI
Voraussetzungen
für die Gründung einer BVI IBC
1. Gesellschaftsdirektor:
wenigstens einen Direktor (der ebenso berechtigt
ist, als Aktionär zu handeln) muß
ernannt werden. Ein Gesellschaftssekretär
ist zur IBC Gründung nicht unbedingt
erforderlich, kann aber ernannt werden.
2. Ortsansässiger
Vertreter: Ein eingetragener örtsansässiger
Agent muß die Gesellschaft in BVI
vertreten. Der Agent handelt mit der Regierung
bzw Handelsregisterbehörde im Auftrag
vom Gesellschaftseigentümer.
3. Registrierte
Adresse: Eine eingetragene Postadresse
in BVI muß bei der Handelsregistereintragung
angegeben werden. Diese Adresse wird als
Vertreterkontaktadresse benutzt.
4. Dokumentation:
Die Gründungsurkunde und Satzung der
Gesellschaft müssen bei der Registerbehörde
eingereicht werden. Weitere Dokumente sind
für Handelsregistereintragung nicht
erforderlich. Die Identitäten von den
Direktoren und Aktionären müssen
dabei nicht erwähnt werden, da die
Angabe von persönlichen Details von
Gesellschaftern für die Eintragung
einer IBC nicht notwendig ist.
IBC Gründungsdienstpaket
Paketinhalt
Offshore Center bietet seinen Kunden umfassende
Hilfe bei IBC Gründungen in BVI an.
Der Gesellschaftsgründungsdienstpaket
kostet £750. Dieses Paket schließt
folgendes mitein:
- Gründungsgebühr
- Registrierte Adresse
- Vertretergebühr
- Apostille (eine gesetzliche Voraussetzung
für die Gründung einer BVI IBC)
- Gesellschaftssatzung
Gesellschaftsgründung in BVI dauert
ca. Arbeitstagen.
Information
benötigt
Die Kunden müssen uns ihre persönlichen
Details zum Aufzeichnungszwecken angeben;
diese Details werden jedoch stets streng
vertraulich gehalten.
Erneuerungskosten
für eine IBC
Diese betragen £500 jährlich
und schließen folgendes mitein:
- Vertretergebühr
- Gebühr für die Registrierte
Adresse
- Jährliche Lizenzgebühr
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Apostille
Ein Apostille ist ein gesetzliches Dokument,
das für die Gründung einer BVI
IBC gesetzlich vorausgesetzt ist..Es wird
zwecks Legalisation der Handelsregistereintragungsdokumente
benötigt..
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Rechtsprache
Sämtliche Dokumentation, die für
BVI IBC Grundung notwendig sind, sollen
entweder auf die Englische oder Französische
Sprache sein. Der Firmenname darf jedoch
in jeder Sprache sein. In diesem Fall muß
eine übersetzte Kopie von Firmennamen
mit den Gründungsdokumenten eingereicht
werden.
Ernennung
einer IBC
International Business Companies in BVI
unterliegen gewisse Ernennungseinschränkungen,
z.B;
- Der Name des IBC kann in jeder Sprache
sein. Die Dokumentation muss aber in den
offiziellen Sprachen von BVI, nämlich
Englisch oder Französisch sein. Wenn
der Firmenname in einer anderen Sprache
ist, dann muß eine Übersetzung
des Namen auf Englisch oder Französisch
bei Gründung miteingereicht werden.
- Wenn ein Firmenname mit dem Namen einer
bereits existierende BVI Firma identisch
oder sehr ähnlich ist, darf er zur
Eintragung einer neuen BVI IBC nicht benutzt
werden.
- Gewisse Firmennamen können nur
nach Genehmigung der königliche Familie
bzw. der Seycheller Regierung benutzt
werden, da die Benutzung dieser Namen
ist eingeschränkt; die Namen dürfen
ohne vorherige Genehmigung nicht benutzt
werden. Wenn so ein Name für eine
IBC benutzt wird, muß einen Genehmigungsbrief
von der relevanten Behörde mit den
Handelsregistereintragdokumenten eingereicht
werden.
- Der Name einer BVI IBC muß mit
einem Suffix versehen sein, daß
die beschränkte Haftung der Gesellschaft
klarstellt, z. B;
- Limited oder Ltd
- Corporation oder Corp
- Incorporation oder Inc
- Sociètè Anonyme oder
SA
- Sociedad Anonim
- Firmennamen mit chinesischen Buchstaben
sind erlaubt und können registriert
werden.
- Gewisse Firmennamen können nur
nach Genehmigung benutzt werden, z.B;
- Bank
- Building Society
- Savings
- Loans
- Insurance
- Assurance
- Reinsurance
- Fund
- Investment Fund
- Management
- Trust
- Trustees
- Chamber of Commerce
- University
- Municipal
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Einhaltungsbedingungen
für IBCs
Die Bedingungen sind einfach, wie folgt;
Gesellschaftsdirektor
Wenigstens ein Direktor muß bei Gründung
einer BVI IBC ernannt werden.. Dieser Direktor
kann eine natürliche oder juristische
Person sein. Es gibt keine Staatsangehörigkeit
und Wohnsitzeeinschränkungen für
Firmendirektoren
Gesellschaftssekretär
Einen Sekretär zu ernennen ist keine
Voraussetzung für die Gründung
einer IBC. Ein einziger Direktor (der auch
als Aktionär fungieren kann) darf eine
IBC gründen lassen. Wenn vorhanden,
kann der Sekretär ein natürliche
oder juristische (z.B. eine Firma) Person
sein. oder Firma sein. Es gibt keine Staatsangehörigkeit
bzw. Wohnsitzeinschränkungen für
Gesellschaftssekretäre.
Gesellschaftsanteilhaber
Wenigstens ein Anteilhaber (eine natürliche
oder juristische Person), ist für die
Gründung einer BVI IBC erforderlich.
Der Direktor kann auch als Aktionär
fungieren. Es gibt keine Staatsangehörigkeit
oder Wohnsitzeinschränkungen für
Gesellschaftsaktionäre. Sogar ein BVI
Einwohner darf Anteile einer BVI IBC besitzen.
Gesellschaftsversammlungen
Wann und wie Firmenversammlungen gehalten
sind, wird den Eigentümern überlassen.
Eine IBC ist nicht verpflichtet, jährliche
allgemeine Versammlungen (AGM) zu halten.
Direktoren oder Aktionäreversammlungen
müssen nicht regelmäßig
gehalten werden. Versammlungen können
auch über das Telefon oder das Internet
gehalten werden.
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Berichterstattungsbedingungen
Ein BVI IBC genießt nachsichtige Berichterstattungsbedingungen,
wie zum Beispiel;
- Vorbereitung und Offenlegung von Bilanzen
und Firmenkonten ist keine erforderliche
Bedingung für einen IBC. Eine IBC
genießet vollständigen Schutz
von finanzieller Untersuchung jeglicher
Art. Es gibt auch keine Revisionsnotwendigkeit.
Die Gesellschaftsbücher können
überall auf der Welt geführt
werden.
- Eine IBC ist nicht verpflichtet, Jahresberichten
einzureichen.
- Eine IBCist nicht verpflichtet, Register
von Direktoren und Gesellschafter zu führen.
Wenn vorhanden, müssen die Register
nicht unbedingt in BVI geführt werden
Das Register von den Gesellschaftsaktionären
muß jedoch an der eingetragenen
Adresse der IBC in BVI geführt werden.
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Gesellschaftskapital
Nominalkapital
Dies ist der Betrag, der vom Gesellschaftseigentümer
investiert wird. Es gibt kein Minimal- oder
Maximalgrenzen dafür. Offshore Center
kann eine BVI IBC sogar mit nur einen Gesellschaftsanteil
gründen lassen. Das Nominalkapital
kann sowohl in einer als auch in mehrere
Währungen sein.
Ausgegebenes
Kapital
Das ausgegebene Gesellschaftskapital ist
der Gesamtwert der Anteile ausgegeben von
einer Gesellschaft. Eine IBC ist nicht verpflichtet
ihr Kapital auszugeben; das wird den Eigentümern
überlassen ob sie das Gesellschaftskapital
ausgeben wollen oder nicht... Jedoch, wenn
Anteile ausgegeben werden, muß der
Betrag vollständig bezahlt werden.
Anteile müssen nicht unbedingt Bar
bezahlt werden; sie können für
Berücksichtigungen ausgegeben werden,
wie z.B. Dienstleistungen, Immobilien, Anteilen
von einer anderen Firma usw. Das Mindestkapital
kann auch nur einen Anteil (mit oder ohne
Nominalwert) betragen; Anteilen sollen stets
vollständig bezahlt werden.
Anteilsarten
- Inhaberaktien
- Namensaktien
- Einlösbare Aktien
- Vorzugsaktien
- Aktien ohne Nominalwert
- Aktien mit / ohne Stimmrecht
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Steuergesetz
IBCs genießen vollständige Entlastung
von allen Steuern.Weder die Gesellschaft
noch ihre Gesellschafter müssen irgendwelche
Steuern bezahlen. Nichteinwohner der BVI
sind befreit von der Einkommenssteuer, die
auf Dividenden, Interessen, Entschädigungen
usw. sowie auf anderen Beträgen zahlbar
ist. Es gibt auch keine Steuern auf Kapitalgewinn,
Erbschaft oder Todespflichten.
Doppelbesteuerungsabkommen
Der BVI momentan haben Doppeltebesteuerungsabkommen
mit China, Südafrika und Indonesien.
DBA´s mit Thailand und Simbabwe sind
unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert
und ausgeführt worden.
Devisenkontrolle
Es gibt keine Devisenkontrolle oder Einschränkungen
in BVI für eine IBC.
Förderliche
Eigentümer
BVI IBCs dürfen förderliche Eigentümer
haben. Ihre Identitäten werden jedoch
streng vertraulich gehalten. Gesellschaftsanteile
können auch von einem Nominee Aktionär
im Auftrag von einem förderlichen Eigentümer
gehalten werden.
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